VfvS Stuttgart 1924 e.V.
HYGIENEKONZEPT
Das nachfolgende Hygienekonzept bezieht sich ausschließlich auf den Betrieb des Hallenbad Plieningen in Stuttgart und hier speziell auf die Nutzung durch die Vereine/Mitglieder der AGS.
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1.Verantwortliche Personen
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Dieses Hygienekonzept wurde von der AGS erstellt und bildet die Mindestmaßnahmen ab, die während der Trainingszeiten der AGS durch die Vereine der AGS umzusetzen sind.
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Für alle Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Bad sind die Bäderbetriebe Stuttgart verantwortlich.
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Für die Einhaltung der Verhaltensregeln dieses Hygienekonzeptes sind die jeweiligen Trainer/Aufsichtsberechtigten der nutzenden AGS-Vereine verantwortlich.
2. Belehrung Vereinsverantwortliche
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Alle Trainer/Übungsleiter/Aufsichtsberechtigten der nutzenden Vereine werden über die Inhalte und Maßnahmen dieses Hygienekonzepts informiert
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Die Belehrung der Verantwortlichen der Vereine wird dokumentiert.
3. Information Sportler
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Alle Sportler werden vor spätestens zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes des jeweiligen Vereins über den Inhalt und die notwendigen Verhaltensregeln aufgrund des Hygienekonzeptes informiert.
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Es wird dokumentiert, wer die Information über die Regeln und Verhaltensmaßnahmen erhalten hat.
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Die Information und Dokumentation wird durch den nutzenden Verein selbst durchgeführt. Die Dokumentation verbleibt innerhalb des jeweiligen Vereins und muss so lange aufbewahrt werden, bis das Hygienekonzept außer Kraft gesetzt wird.
4. Beschilderung
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Folgende Hinweisschilder werden im Bad durch die Bäderbetriebe angebracht:
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Hinweis auf die Regeln zum Abstand und Mundschutz werden am Eingang, im Eingangsbereich und in den Umkleiden angebracht
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Hinweise zur maximal gleichzeitig Anwesenden Personen in einem Raum (Toiletten, Duschen, Umkleiden) werden in allen sanitären Anlagen und am Eingang zu den Umkleiden angebracht.
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5.Dokumentation
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Die Aufsichtführenden der nutzenden Vereine führen für jede Übungseinheit und für jede Trainingsgruppe getrennt eine vollständige Anwesenheitsliste. Die Anwesenheitsliste muss innerhalb des Vereins bis mindestens 4 Wochen nach dem letzten Eintrag aufgehoben werden. Im Falle eines positiven Testergebnisses auf Corona bei einem der Trainingsteilnehmer müssen dem Gesundheitsamt die Daten der ggf. betroffenen Trainingsteilnehmer der Trainingsgruppe vollständig und absolut gesichert mitgeteilt werden.
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6. Gruppengrößen
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Eine Trainingsgruppe darf inkl. Trainer/Betreuer maximal 20 Personen groß sein. Hierzu gibt es keinerlei Ausnahmen.
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Trainingsgruppen dürfen sich nicht mischen. D.h. eine Trainingsgruppe bleibt von Beginn des Trainings bis zum Ende unverändert zusammen. Es werden keine Gruppenmitglieder mit anderen Trainingsgruppen ausgetauscht.
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Ausreichender Abstand zwischen den Trainingsgruppen muss jederzeit gewährleistet sein.
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Innerhalb der Trainingsgruppe gelten grundsätzlich keine Mindestabstände
7. Kapazitäten der Räume
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Aufgrund der Raumgrößen gelten folgende maximale Personenzahlen, sofern sich nicht ausschließlich Personen einer Trainingsgruppe darin aufhalten (dann gilt die Obergrenze einer Trainingsgruppe):
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Eingangsbereich: 10 Personen
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Sammelumkleiden: je 7 Personen
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Toiletten: je 2 Personen
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Duschen: je 3 Personen
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Bademeisterkabine: 2 Personen
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8. Zutrittsberechtigung
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Zutritt zur Schwimmhalle haben ausschließlich das Personal der Bäderbetriebe, die aufsichtführenden Trainer und Übungsleiter der nutzenden Vereine und die Sportler der Trainingsgruppen der nutzenden Vereine.
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Eltern/Betreuer der Sportler dürfen das Gebäude betreten und die Sportler in den Eingangsbereich und in die Umkleiden begleiten. Dabei besteht grundsätzlich und ausnahmslos die Pflicht einen Mund-Nasenschutz ordnungsgemäß zu tragen.
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Der Aufenthalt im Eingangsbereich und in den Umkleiden (z.B. zum Warten) ist Eltern/Betreuern der Sportler nicht gestattet (d.h. mitkommen, Sportler beim Umziehen unterstützen und wieder gehen. Später wiederkommen, den Sportler beim Umziehen und föhnen unterstützen und dann gehen)
9. Handdesinfektion
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Im Eingangsbereich werden Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
10. Handwaschmöglichkeiten
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Bestehen in den Toiletten, in den Duschen und in der Bademeisterkabine
11. Mund-Nasen-Schutz
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Im Gebäude ist überall außerhalb der Toiletten, Duschen und der Schwimmhalle von allen grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz ordnungsgemäß zu tragen. Dieser ist von jedem Nutzer selbst mitzubringen.
12. Personen mit Erkältungs-Symptomen
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Personen mit Erkältungssymptomen haben grundsätzlich keine Berechtigung das Bad zu betreten (auch nicht im Eingangsbereich und auch nicht mit Mund-Nasen-Schutz).
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Trainer/Aufsichtsführende, die bei einer Person entsprechende Symptome feststellen müssen die betroffene Person unverzüglich aus dem Gebäude verweisen.